Nachhaltige Altersvorsorge einfach & schnell – wir kümmern uns darum!
Die betriebliche Altersvorsorge - Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen profitieren.Beide sparen Geld und das mit gutem Gewissen.
Wichtige Vorsorgesäule. Mit langer Tradition.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt, hat eine lange Tradition. Als zweite Vorsorgesäule trägt sie – neben der gesetzlichen Rente und den privaten Vorsorgemodellen – dazu bei, Versorgungslücken im Alter zu vermeiden. Ihre Anfänge gehen bis in das Mittelalter zurück. Schon damals erkannte man, wie notwendig die Sozialfürsorge für Berufsstände ist – im Handwerk bei Zünften und Gilden ebenso wie im Bergbau und bei der Seefahrt.
Durch die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Betriebsrente heute wichtiger denn je. Deshalb haben seit 2002 alle Arbeitnehmer:innen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
Die Verka legt bei der betrieblichen Altersvorsorge Wert auf konsequent nachhaltige Kapitalanlagen. Das Thema Nachhaltigkeit steht bei uns als Kapitalanlage-Ziel gleichwertig neben Sicherheit, Rentabilität und konstanter Liquidität.
Wie funktioniert die nachhaltige betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung?
Entgelt umwandeln. Doppelt sparen.
Die Betriebsrente (bAV) wird als klassische oder fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung über den Arbeitgeber durchgeführt. Das bietet Vorteile für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer:innen, denn die Beiträge werden durch Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt bezahlt.
Das ist der entscheidende Unterschied gegenüber der Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung. Bei der bAV über den Arbeitgeber sparen Arbeitnehmer:innen in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber spart ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge, die er als Zuschuss an die Arbeitnehmenden weitergibt. Durch diese zusätzliche Art der Förderung können zugleich qualifizierte Mitarbeiter:innen gebunden und motiviert werden.
Nachhaltige Kapitalanlagen für eine grüne Rente!
Ihr Geld arbeitet – und zwar nachhaltig.
Verka ist geprägt von christlich-ethischen Werten. Anlageaspekte wie Sozialverträglichkeit, Ökologie und Generationengerechtigkeit bilden daher die Grundlage für unseren gesamten nachhaltig ausgerichteten Kapitalanlage-Prozess. Durch umsichtiges und gezieltes Handeln übernehmen wir Verantwortung für Mensch und Umwelt. Damit heben wir uns deutlich von anderen Altersversorgungseinrichtungen ab.
Gewinn im Blick.
Im Gegensatz zu einigen anderen institutionellen Investoren ist für uns die Betonung der Nachhaltigkeit im Bereich der Kapitalanlagen kein Mode- oder Prestigethema. Bei allen Investmententscheidungen berücksichtigen wir bereits seit Jahren konsequent Nachhaltigkeitsaspekte, mit positiven Auswirkungen auf die langfristige Rendite. Wir sind überzeugt: Davon profitieren nicht nur unsere Kunden, sondern alle.
Verka: Individuell. Rentabel. Nachhaltig.
Als Pensionskasse mit langer Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse. Was uns besonders auszeichnet: Die Selbstverständlichkeit, Rendite und Nachhaltigkeit zu verbinden. Deshalb verfolgen wir eine konsequent auf Nachhaltigkeit ausgelegte Anlagestrategie. Dazu investieren wir die eingezahlten Beiträge grundsätzlich in nachhaltige Projekte/Unternehmen. Damit Ihr Geld mit gutem Gewissen wirklich gut angelegt ist.
Für ArbeitnehmerVorsorglich & ökologisch gespart.
Lassen Sie sich bei der Altersvorsorge von Ihrem Arbeitgeber und vom Staat unterstützen! Denn mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Verka bessern Sie nicht nur Ihre spätere Rente auf, sondern erhalten bei einer Entgeltumwandlung einerseits Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber, sparen andererseits Steuern und Sozialabgaben und fördern nachhaltiges Handeln.
Für ArbeitgeberbAV. Fürsorglich angelegt.
Mit Ihrer Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Ihrer Mitarbeiter:innen entsprechen Sie nicht nur Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Sie können Steuern und Sozialabgaben sparen und investieren durch nachhaltige Kapitalanlagen zugleich in ökologische und soziale Projekte, in Ihre Mitarbeiter:innen und Ihre Unternehmenskultur.
Klug anlegen – nach vier Prinzipien.Verka bietet mehr – mehr Werte, mehr Verantwortung und sogar mehr Anlagegrundsätze.
Die klassischen Prinzipien wie Sicherheit, Rentabilität und Liquidität haben wir um die Nachhaltigkeit erweitert. Sie nimmt bei uns eine ebenso wichtige Rolle im Investitionsprozess ein wie die anderen drei.
Nachhaltig investieren – in vier Stufen.
Der nachhaltig orientierte Kapitalanlage-Prozess für die betriebliche Altersversorgung der Verka unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von rein konventionellen Anlageformen. Nur in einem Punkt gleichen sie sich: Wir fühlen uns verpflichtet, möglichst risikoarm eine attraktive Rendite für unsere Kunden zu erwirtschaften.
Da unsere Anlageaspekte an christlich-ethischen Werten orientiert sind, verbieten sich bei Verka von vornherein Investitionen in Länder und Firmen, die dieser Haltung nicht gerecht werden.
Unsere Ausschlusskriterien sind:
Da unsere Anlageaspekte an ethischen Werten orientiert sind, verbieten sich bei Verka von vornherein Investitionen in Länder und Firmen, die dieser Haltung nicht gerecht werden.
... bei Unternehmen:
Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit, Umweltverschmutzung, Korruption, kontroverse Waffen und sonstige Rüstungsgüter, Tierversuche für kosmetische Zwecke, Grüne Gentechnik, Nuklearenergie, Pornographie, Glücksspiel, Tabakproduktion, Alkoholproduktion (Spirituosen), Kohle und Öl
... bei Staaten:
Missachtung bzw. Einschränkung politischer und demokratischer Rechte, Korruption, Missachtung oder Nichteinhaltung von Klimaschutz-Standards, Missachtung der UN-Konvention für Biodiversität, aktive Praktizierung der Todesstrafe
Für unsere nachhaltigen Investitionen bewerten wir Unternehmen und Staaten im Hinblick auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bzw. Governance. Firmen und Länder mit einem höheren ESG-Score werden bei der Anlage bevorzugt.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihre betriebliche Altersversorgung Nachhaltigkeit in den verschiedensten Bereichen unterstützt und somit künftigen Generationen hilft.
Beurteilt werden bei Unternehmen Kriterien zum Umweltbewusstsein, zu sozialen Kriterien und zur Unternehmensführung.
Für eine sichere Umwelt
- Umweltrichtlinien
- Umweltmanagement System
- Programme und Ziele zur Reduzierung von CO2-Emissionen
- Programme und Ziele zur Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien
- CO2-Intensität
- Prozentualer Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch
- Umwelt- & Sozialstandards im Kreditgeschäft
- Nachhaltige Finanzprodukte und Dienstleistungen
Für ein soziales Miteinander
- Versammlungsfreiheit
- Anti-Diskriminierungsrichtlinien
- Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitnehmervielfalt
- Fluktuationsrate der Belegschaft
- Engagement in kritischen Ländern
- Unfallvermeidung bei Mitarbeitern
- Tarifabschlüsse
Für eine ethisch korrekte Unternehmensführung
- Richtlinien zu Korruption und Bestechung
- Programm für interne Hinweisgeber ("Whistleblower")
- Unterzeichnung der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI)
- ESG Berichtsstandards
- Richtlinie zu Geldwäsche
- Offenlegung der Vorstandsvergütung
- Unabhängigkeit des Vorstands
- In-house Team für nachhaltige Geldanlage
Beurteilt werden bei Staaten
Umwelt
- Klimawandel
- Luftverschmutzung
- Wasserknappheit
- Artenvielfalt
- Ökosysteme
- Naturkatastrophen
Soziales
- Bildungssystem
- Gesundheitssystem
- Demographischer Wandel
- Sicherheit
- Armut
- Soziale Disparitäten
Governance
- Rechtsstaatlichkeit
- Politische Stabilität
- Demokratische Rechte
- Regulierung
- Bürokratie
- Korruption
Wir legen einen Schwerpunkt auf Eigenkapital- und Fremdkapital-Themeninvestments, die unmittelbar der Förderung der Nachhaltigkeit dienen – vor allem in den Bereichen:
- Immobilien (Green Building, EnEV-2016-Standard, DGNB-Zertifizierung)
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Alternative Energien (sowohl in entwickelten Märkten als auch in Emerging Markets)
- Photovoltaik
- Windenergie (On-Shore, Off-Shore)
- Wasserkraft
- Timber/Wald (zertifiziert)
- Speichertechnologie
- Infrastruktur
- Mikrofinanzierung
- Impact-Investments (breit diversifiziert)
Wir sind Mitglied im Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI), der den „Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche“ entwickelt hat.
Bei der Betreuung und Verwaltung der nachhaltigen Kapitalanlagen unserer Kunden wenden wir strikt diesen Leitfaden an.
Aus den Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien dieses Leitfadens leiten wir festgeschriebene ESG-Ausschlusskriterien zu Themen wie Menschenrechte, Kinderarbeit und Umweltschutz ab, die wir auf unseren gesamten Anlagebestand anwenden. Mit der Unterzeichnung der „United Nations supported Principles for Responsible Investment“, kurz UN PRI, untermauern wir, dass Verka für nachhaltiges Investieren steht. In beiden Organisationen setzen wir uns im gemeinsamen Dialog mit den Unternehmen in den Bereichen Textilindustrie, Bergbau, Finanzdienstleister/Banken und branchenübergreifend für das Klimaschutzziel der CO2-Neutralität ein.
Als Mitglied des internationalen Netzwerks PRI-Association engagieren wir uns darüber hinaus für ein nachhaltigeres globales Finanzsystem. Wir unterstützen die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Als verantwortungsbewusster Aktionär übernehmen wir Stimmrechte im Wege des Proxy-Voting unter Nutzung der verschiedenen Plattformen.
Ein Rechtsanspruch, der allen Vorteile bringt - sogar der Umwelt! Bei gleichem Beitrag deutlich mehr fürs Alter zurücklegen als bei privater Altersvorsorge.
Im Gegensatz zur Möglichkeit der privaten Vorsorge, bei der die Beiträge aus dem Nettoeinkommen erbracht werden müssen, kann mit der Entgeltumwandlung durch unsere grüne Rente bei gleicher Belastung deutlich mehr fürs Alter zurückgelegt werden.
Gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung haben alle Arbeitnehmer:innen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Alle können Teile ihres regelmäßigen Gehaltes oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) umwandeln. Damit profitieren Arbeitnehmer:innen von steuerlichen Vorteilen und Ersparnissen bei der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber spart ebenfalls seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, die er als Zuschuss an die Arbeitnehmer:innen weitergibt.
Die Beiträge der nachhaltigen betrieblichen Altersvorsorge der Verka werden zudem in großen Teilen in Projekte mit sozial-ökologischer Verantwortung investiert, gut für die Umwelt - gut für alle.
Viele Gestaltungsmöglichkeiten: Nachhaltig Vorsorgen und Steuern sparen.
Vom Bruttogehalt können bis zu 8% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Im Jahr 2024 entspricht dies max. 604 Euro im Monat, davon sind bis zu 302 Euro durch die staatliche Förderung sozialabgabenfrei.
Bei der Steuer gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die erbrachten Beiträge unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht. Die monatliche Rente bzw. einmalige Kapitalauszahlung sind im Rentenalter zu versteuern - allerdings dann zu einem meist deutlich niedrigeren Steuersatz.
Ihr Vorteil auf einen Blick.Mit unserer Vergleichsrechnung können Sie ganz einfach nachvollziehen, wie Sie von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren.
Ohne betriebliche Altersversorgung | Mit betrieblicher Altersversorgung | |
---|---|---|
Brutto-Arbeitslohn | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
Entgeltumwandlung in betriebliche Altersversorgung | 0,00 € | -100,00 € |
Gesamt-Brutto | 2.500,00 € | 2.400,00 € |
Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer 9 %) | -229,99 € | -207,10 € |
Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) | -516,25 € | -495,60 € |
Netto-Arbeitslohn | 1.753,76 € | 1.697,30 € |
Eigenbeitrag zur Entgeltumwandlung (Nettoverzicht) | 0,00 € | 56,46 € |
+ Steuer- und Sozialabgabenersparnis | 0,00 € | 43,54 € |
= Entgeltumwandlung | 0,00 € | 100,00 € |
+ Arbeitgeberzuschuss 15 % (gesparte Sozialabgaben) | 0,00 € | 15,00 € |
= Gesamtbeitrag für die betriebliche Altersversorgung | 0,00 € | 115,00 € |
Vereinfachte Annahmen:
Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, ledig, ohne Kinder, Steuerklasse I
Entgeltumwandlung von 100 Euro monatlich
Berechnung der Steuern und Sozialabgaben nach aktuellen Regelungen (2024)
Arbeitgeberzuschuss pauschal in Höhe von 15 %
seit 1.1.2019 ist der Arbeitgeberzuschuss für neue Verträge verpflichtend
Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz. Neue Chancen.Bewährte Formen werden weitergeführt. Neue Möglichkeiten machen unsere grüne Betriebsrente noch attraktiver - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mehrwert für Arbeitnehmer:innen
Gemäß Betriebsrentengesetz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein Altersvorsorgekonzept anzubieten. Wenn Sie dieses Angebot bislang nicht wahrgenommen haben, eröffnen sich nun mit den Neuregelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) neue Möglichkeiten, in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Dank neu geregelter Arbeitgeberzuschüsse bei der Entgeltumwandlung und Freibeträgen bei der Anrechnung auf die Grundsicherung ist die betriebliche Altersvorsorge für Sie nun deutlich attraktiver.
Nutzen Sie die nachhaltige betriebliche Altersvorsorge als günstige Möglichkeit, für Ihr Alter vorzusorgen und gleichzeitig in eine lebenswerte Zukunft zu investieren! Sparen Sie zugleich Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann Ihr neuer Arbeitgeber die bAV übernehmen oder Sie führen sie privat fort.
Mehrwert für Arbeitgeber
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung sieht vor, dass Sie Ihren Mitarbeiter:innen verbindlich ein Konzept zur Altersvorsorge anbieten.
Die Neuerungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtern gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber erhalten für ihre bAV-Aufwendungen gegenüber gering verdienenden Arbeitnehmer:innen einen bAV-Förderbetrag vom Staat. Neu geregelte Arbeitgeberzuschüsse bei der Entgeltumwandlung und Freibeträge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter sorgen für positive Resonanz bei Ihren Mitarbeiter:innen. Mit den nachhaltigen Kapitalanlagen der Verka-Betriebsrente investieren Sie ökologisch und sozial verantwortlich und setzen ein Zeichen der Wertschätzung für Ihre Beschäftigten. Positionieren Sie sich als sozial und ökologisch verantwortungsbewusster Arbeitgeber, ganz ohne großen Kostenaufwand!
Entdecken Sie die Vorteile der nachhaltigen betrieblichen Altersvorsorge!Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist komplex. Wir machen sie Ihnen einfach. Nicht nur auf dieser Website – sondern im ganz persönlichen Gespräch.
Für Arbeitnehmer:innen
- verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung von 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.
- Intention: Weitergabe der gesparten Sozialabgaben
- Gilt für Neuverträge seit 01.01.2019
- Gilt für Bestandsverträge seit 01.01.2022
- Ein Betrag bis zu 208 Euro monatlich aus einer „zusätzlichen Altersvorsorge“ wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Anwendbar auf alle Betriebsrenten.
- Steuerfreier Dotierungsrahmen des § 3 Nr. 63 EStG steigt auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West.
- Weiterhin sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei
- 2024: Beitragsbemessungsgrenze 90.600 Euro/jährlich,
7.550 Euro/monatlich, 4 % = 302 Euro/monatlich,
8 % = 604 Euro/monatlich
Für Arbeitgeber
- Steuerlicher bAV-Förderbetrag (30 % des Arbeitgeberbeitrags) auf neu zugesagte oder zusätzlich gewährte arbeitgeberfinanzierte Beiträge für Geringverdienende (maximal 2.575 Euro/Bruttogehalt im Monat)
- Arbeitgeber zahlt jährlich mindestens 240 Euro Beitrag ein. AG-Beitrag wird bis höchstens 960 Euro steuerlich gefördert (Förderbetrag 72 bis 288 Euro)
- Bei bestehenden Zusagen ist die Förderung des Erhöhungsbetrags möglich.
- Förderung wird nicht auf Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 63 EStG angerechnet.
- Einmalprovisionen sind nicht zulässig – nur laufende Abschlusskosten, wie dies bei unseren Produkten der Fall ist.
- Rechtlich einwandfreie Gestaltung von aufwandsneutralen Arbeitgeber-Zuschüssen bei der Entgeltumwandlung (siehe Vorteile Arbeitnehmer:innen)
- Neue Vorteile für Arbeitnehmer:innen erhöhen die Attraktivität der bAV-Angebote des Arbeitgebers, der die bAV effektiver als Instrument zur Personalgewinnung und -bindung einsetzen kann.
Flexible Altersvorsorge mit Balance FlexNachhaltige betriebliche Altersvorsorge nach individuellen Wünschen gestalten.
Mit unserer fondsgebundenen Produktfamilie Balance Flex lässt sich die betriebliche Altersvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ganz nach den persönlichen Wünschen gestalten. Wählbar ist sowohl die Höhe des Beitrags, als auch die Höhe der Sparbeitragsgarantie. Eine bewusst reduzierte Sparbeitragsgarantie eröffnet zusätzliche Renditechancen, da so ein größerer Teil des Beitrags in nachhaltige Fonds und ETFs investiert werden kann. Die Auswahl der Anlagen bestimmt sich nach persönlichen Risikopräferenzen und dem Nachhaltigkeitsfokus. Genauso kann unser Produkt durch die individuelle Wahl einer höheren Beitragsgarantie auch besonders sicher ausgestaltet werden.
Machen Sie den ersten Schritt –
wir kommen Ihnen entgegen.
Mit der Verka haben Sie in allen Belangen der betrieblichen Altersvorsorge einen erfahrenen und christlich-ethischen Werten verpflichteten Partner an Ihrer Seite. Mit Sitz in Berlin unterstützen wir Sie bei einer geplanten Vorsorgemaßnahme, beim Vertragsabschluss oder bei Änderungen laufender Verträge. Auch bei der Beratung sind wir flexibel: Entweder kümmern wir uns direkt vor Ort, telefonisch oder per Mail um Ihre Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Wünsche!
Weitere Fragen?
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier.